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   LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12   

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https://dejure.org/2015,48528
LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12 (https://dejure.org/2015,48528)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 6 KR 364/12 (https://dejure.org/2015,48528)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 6 KR 364/12 (https://dejure.org/2015,48528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 23.04.2002, § 7 S 1 Nr 1 KHEntgG vom 15.12.2004, § 7 S 2 KHEntgG vom 15.12.2004, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG vom 23.04.2002
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Höhe der Vergütung - Auslegung von Vergütungsregelungen -Maßgeblichkeit des Systematischen Verzeichnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12
    Die Krankenhausvergütung bemisst sich nach den in Rechnung gestellten vertraglichen Fallpauschalen auf gesetzlicher Grundlage (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2011 - Az.: B 1 KR 8/11 R, nach juris).

    Aus dieser wird dann nach Maßgabe des Fallpauschalenkatalogs und der Pflegesatzvereinbarung die von dem Krankenhaus zu zahlende Vergütung berechnet (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2011 - Az.: B 1 KR 8/11 R, nach juris).

    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2011, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 57/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abschlag kommt auch bei Verlegung aus einem

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12
    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes (§ 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V), wenn die Versorgung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 17. Dezember 2013 - Az.: B 1 KR 57/12 R m.w.N., nach juris).

    Ferner vereinbaren sie insoweit Abrechnungsbestimmungen in den FPV auf der Grundlage des § 9 Satz 1 Nr. 3 KHEntgG (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - Az.: B 1 KR 57/12 R).

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 18. September 2008 - Az.: B 3 KR 15/07 R) habe die Kodierung monokausal zu erfolgen.
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beklagte in Kenntnis ihrer Nichtschuld leistete und deshalb die Erstattung ohne Rechtsgrund gezahlter Krankenhausvergütung in entsprechender Anwendung des § 814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - Az.: B 1 KR 2/13 R, nach juris).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln -

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 364/12
    Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass der Klägerin aufgrund der Behandlung eines Versicherten zunächst ein Anspruch auf die abgerechnete Vergütung zustand; eine nähere Prüfung des erkennenden Senats ist daher nicht erforderlich (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens z.B. BSG, Urteil vom 3. Juli 2012 - Az.: B 1 KR 16/11 R, nach juris).
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